Getrennte Bioabfallsammlung in der EU

Getrennte Bioabfallsammlung in der EU

Österreich zählt im Sinne der Bewirtschaftung von Abfall seit Jahren zu den EU-Spitzenreitern . Schon im Januar 1995 trat die Bioabfallverordnung, welche bundesweit eine getrennte Sammlung biogener Abfälle vorschreibt, in Kraft. Seit dem 01. Januar 2024 muss diese Verordnung in allen EU-Ländern eingehalten werden.

Die Mitgliedsstaaten der EU wurden dazu verpflichtet bis spätestens 31. Dezember 2023 sicherzustellen, dass eine getrennte Sammlung von Bioabfällen erfolgt. Neben großflächigen Informationskampagnen werden der Bevölkerung kompostierbare Bioabfallbeutel, passende Sammelbehälter und Sammelstationen zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden und Kommunen müssen dafür sorgen, dass die entsprechende Infrastruktur für eine Mülltrennung vorhanden ist und kontrollieren, ob die Abfalltrennung korrekt erfolgt.

Bioabfälle sind aufgrund ihres organischen Anteils besonders gut für die aerobe und anaerobe Verwertung geeignet. Die Vorsammlung ist der erste Schritt für die Rückführung in den Kreislauf. Genau hier beginnt die Verantwortung eines jeden Einzelnen. Im nächsten Schritt geht es um die Weitergabe an die Kommunen und Gemeinden. Entweder erfolgt dies in Form von Sammelstellen, Abholung durch mobile Entsorgungseinheiten oder über die Entsorgung auf Recyclinghöfen.

Was geschieht als Nächstes? Damit Bioabfälle wieder in den Kreislauf zurückkehren können, müssen Sie kompostiert werden. Kompostierung ist die kontrollierte und beschleunigte Umwandlung von organischen Abfällen zu Humus. Dies findet primär in industriellen Kompostieranlagen statt.

Warum sind die EU-Verordnungen zur Mülltrennung so wichtig?

Die EU nimmt mit ihrer Verordnung zur Mülltrennung eine Vorreiterrolle in der Welt ein. Sie hat erkannt, wie wichtig es ist eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren, um Ressourcen und Umwelt zu schonen. Aus diesem Grund soll die verpflichtende Abfalltrennung bis 2025 auf Textilien und gefährliche Abfälle, die in Haushalten anfallen, ausgeweitet werden.

Die Europäische Umweltagentur EEA hat Mitte 2023 aufgezeigt, dass 18 der 27 EU-Staaten die EU-Ziele bis 2025 voraussichtlich nicht oder nur teilweise erreichen. Da die Müllvermeidung und die Wiederaufbereitung einen der wesentlichen Grundpfeiler der europäischen Kreislaufwirtschaft darstellen, müssen die EU-Staaten Ihre Bemühungen erheblich steigern.

Bis 2035 möchte man in 5-Jahres-Schritten die Hauptziele für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in den europäischen Staaten umsetzen. Bis 2025 sollen 55 Prozent der Siedlungsabfälle recycelt und wiederaufbereitet werden. Darüber hinaus müssen 65 % des anfallenden Verpackungsmülls recycelt werden und bis 2035 darf die Deponierungsquote von Haushaltsabfällen maximal 10 Prozent betragen. Selbstverständlich sind in erster Linie die EU-Staaten dafür verantwortlich, die geeigneten Maßnahmen zu setzen und ihre Bürger zu informieren. Den ersten Schritt bei der Umsetzung machen wir, denn eine saubere Mülltrennung beginnt bereits im eigenen zu Hause.

1 Pro Einwohner und Jahr werden 114 kg biogene Abfälle getrennt gesammelt (Biotonne und Grün- und Strauchschnitt). Quelle: https://www.kompost-biogas.info/kompost/was-ist-kompostierung/