Offener Brief als Reaktion auf den Radiobeitrag zum Thema Bioabfall-Sammelhilfen und Kunststoffe in der Kompostierung

Sehr geehrte Damen und Herren.

Biologisch abbaubare Kunststoffe, die nach der Europäischen Norm EN13432 zertifiziert sind und ein offizielles Kennzeichen dieser Konformität tragen, sind im Zuge der Rotte in einem der Österr. Kompostverordnung (BGBl. II Nr. 292/2001) entsprechenden Behandlungsprozess gemeinsam mit anderem Bioabfall vollständig biologisch abbaubar und stören den Kompostierungsvorgang nicht. Das wird durch das mehrstufige Prüfschema der EN13432 explizit sicher gestellt.

Diese EN13432-zertifizierten Kunststoffe können also, aus technischer Sicht, gemeinsam mit anderem Bioabfall gesammelt und problemlos verwertet werden.

Aus ethischen Gründen bzw. aus Sicht einer zukunftsfähigen und tatsächlich nachhaltigen Gesellschaft ist es jedoch nicht wünschenswert, Einwegprodukte aus konventionellem Kunststoff durch Einwegprodukte aus biologisch abbaubarem Kunststoff zu ersetzen. Wie bereits 1994 von der Europäischen Union festgehalten und empfohlen (94/62/EG), sind neben der Vermeidung, insbesondere der Mehrfachverwendung und dem zumindest gleichwertigem stofflichen Recycling die höchsten Prioritäten zuzuordnen. Im Widerspruch zu dieser Empfehlung hat sich der Kunststoffkonsum in den letzten ca. 25 Jahren vervielfacht.

Das gegenwärtig in öffentlichen Medien breit diskutierte und mittlerweile allseits bekannte Problem der Kunststoffreste in der Umwelt (auch unter dem Summenbegriff Mikroplastik) ist durch den nicht korrekten Umgang mit konventionellen, auf eine möglichst hohe Widerstandsfähigkeit hin optimierten Kunststoffen zurückzuführen. Dieses Problem gäbe es
nicht, wären

1) diese Kunststoffe nicht in die Umwelt gelangt

und

2) die in die Umwelt gelangten Kunststoffe nicht so widerstandsfähig, wie sie es sind.

Zu beiden Ursachen gibt es je einen Lösungsansatz:

1) Moralische und, wenn es nicht anders geht, energisch durchgesetzte rechtliche Rahmenbedingungen für eine drastische Schlechterstellung von Einwegprodukten, einen Anreiz zur Mehrfachverwendung bzw. forcierten Druck hin zu einem stofflichen Recycling ohne Downcycling

und

2) Bis zur Durchsetzung dieser Maßnahmen, den Ersatz von wiederholt in der Umwelt wiederzufindenden Kunststoffprodukten durch solche aus biologisch abbaubaren Kunststoffen.

Daneben können die aktuell ebensoviel diskutierten Biomüll-Sammelhilfen bzw. Obst- und Gemüsesackerl aus einem EN13432-zertifiziertem Material noch drei weitere Beiträge leisten:

1) Sie tragen dazu bei, den steigenden Anteil nicht abbaubarer Kunststoffe im Biomüll zu senken,

2) sie tragen dazu bei, Bioabfälle, die aktuell im Restmüll landen, in die Biotonne umzulenken

3) und sie halten Obst, Gemüse und Backwaren länger frisch und tragen damit dazu bei,
Lebensmittelabfälle zu verringern.

Aus diesem Grund nehmen die Bioabfall-Sammelhilfen eine Sonderstellung ein und sollten nicht in einer Art und Weise propagiert werden, die Fehleinschätzungen für andere Typen von Kunststoffprodukten fördern. Denn: während beispielsweise in der Umwelt verlorenes bzw. in der Biomülltonne landendes Einweggeschirr und Einwegbesteck aus biologisch abbaubarem Kunststoff zumindest deutlich geringeren Schaden anrichten (eventuell auch garkeinen), als gleichartige Produkte aus konventionellem Kunststoff, stellen Sie dennoch keine optimale Lösung unseres Kunststoffproblems dar. Weil sie nämlich, allen anderen Vorteilen zum Trotz, Einwegprodukte sind und als solche niemals einen akzeptablen Weg für eine sich selbst als nachhaltig deklarierende Gesellschaft darstellen.

Ich ersuche daher alle Beteiligte, nämlich ForscherInnen, BehördenvertreterInnen, JournalistInnen und alle Menschen der Zivilbevölkerung, ihren Beitrag zur Lösung unseres globalen Kunststoffproblems zu leisten und sich auch in der öffentlichen Diskussion mit der zu Gebote stehenden Gewissenhaftigkeit und mit einer Vorbild gebenden Moral zu beteiligen.

Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
Ines Fritz